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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab dem 28.6.2025 angewendet

Der European Accessibility Act wurde in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Dieses Gesetz tritt ab Sommer 2025 in Kraft. Menschen mit Behinderungen erhalten damit eine Möglichkeit, ihr Grundrecht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu vielen Produkten und Dienstleistungen durchzusetzen. Sie können sich zukünftig genau wie Interessenverbände an die Marktüberwachungsbehörden wenden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Dies umfasst unter anderem:

Technische Geräte: Zum Beispiel sollen Smartphones, Computer und Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen leichter nutzbar sein.

Öffentliche Verkehrsmittel: Fahrkartenautomaten, Informationen zu Fahrplänen und Wegweiser müssen barrierefrei gestaltet sein.

Bankdienstleistungen: Geldautomaten, Online-Banking und andere Finanzdienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden.

E-Commerce: Webseiten und Apps für den Online-Handel müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von möglichen Einschränkungen.

Dieses Gesetz gibt Menschen mit Behinderungen mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Es bedeutet, dass sie in vielen Lebensbereichen gleichberechtigt teilnehmen können. Das stärkt nicht nur ihre Teilhabe an der Gesellschaft, sondern fördert auch ihre Integration in den Arbeitsmarkt und andere Lebensbereiche.

Die derzeitige Entwicklung zeigt, dass die EU die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ernst nimmt. Sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen die gleichen Chancen haben.

Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das Hoffnung und eine positive Zukunftsperspektive. Es wird ihnen ermöglichen, ein selbstbestimmteres und unabhängigeres Leben zu führen, weil sie in einer zunehmend technisierten Welt Zugang zu den selben Dienstleistungen und Produkten haben wie alle anderen.

Mit diesem Gesetz wird Deutschland ein Stück barrierefreier und inklusiver, was letztendlich allen zugutekommt. Auch den Betreibern von Shops, die bisher einem nennenswerten Teil potentieller Kunden den Zugang verwehren.

Das Ziel ist: eine Welt für alle!

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