Kategorie: Grundlagen

  • Warum Overlays fehlerhafte HTML-Semantik nicht zuverlässig reparieren können

    Warum Overlays fehlerhafte HTML-Semantik nicht zuverlässig reparieren können

    Buttons müssen in HTML korrekt ausgezeichnet werden. Andernfalls können Screenreader und Tastaturnutzer nicht zuverlässig erkennen, um welche Art von Bedienelement es sich handelt und wie es bedient werden soll.

    Ein visuell wie ein Button gestaltetes <div> ist technisch zunächst nur ein allgemeiner Container. Aus dem Quellcode geht nicht hervor, ob dieses Element eine Schaltfläche, eine Überschrift, ein Menüpunkt, ein aufklappbarer Bereich oder etwas völlig anderes sein soll.

    Genau hier liegt eine grundlegende Grenze von Accessibility-Overlays.

    Software kann die Bedeutung eines Elements nicht sicher erraten

    Webseiten enthalten häufig Elemente, die visuell eine bestimmte Funktion vermitteln, semantisch aber falsch oder unvollständig umgesetzt sind. Typische Beispiele sind:

    • ein <div>, das wie ein Button gestaltet wurde,
    • ein anklickbares <span>,
    • eine Überschrift, die nur durch Schriftgröße und Fettdruck hervorgehoben wird,
    • ein eigenes Steuerelement ohne verständlichen Namen,
    • ein Menü, dessen Einträge keine korrekten Rollen und Zustände besitzen.

    Für Menschen, die die Seite sehen und mit der Maus bedienen, kann die beabsichtigte Funktion möglicherweise erkennbar sein. Für Browser und assistive Technologien ist diese Absicht jedoch nicht automatisch vorhanden.

    Software kann zwar Muster untersuchen, etwa CSS-Klassen, Klick-Ereignisse, Position, Farbe oder Beschriftung. Daraus lässt sich aber nicht zuverlässig bestimmen, welche semantische Rolle der Entwickler tatsächlich beabsichtigt hat.

    Ein anklickbares <div> könnte beispielsweise sein:

    • ein Button,
    • ein Link,
    • ein Schalter,
    • ein Register,
    • ein Menüpunkt,
    • ein aufklappbarer Bereich,
    • ein Dialogauslöser,
    • oder lediglich ein Container mit einem Klick-Ereignis.

    Diese Varianten benötigen unterschiedliche Rollen, Tastaturbefehle, Zustände und Regeln für das Fokusmanagement.

    Ein Button ist mehr als ein anklickbares Element

    Ein korrektes HTML-Button-Element stellt bereits wichtige Eigenschaften bereit:

    • Es kann mit der Tastatur fokussiert werden.
    • Screenreader geben es als Button aus.
    • Es lässt sich mit der Eingabetaste oder der Leertaste aktivieren.
    • Es wird in der richtigen Rolle an die Accessibility API des Betriebssystems übermittelt.
    • Browser und assistive Technologien können sein Verhalten weitgehend vorhersehbar verarbeiten.[1][2]

    Wird stattdessen ein allgemeines Element verwendet, müssen diese Eigenschaften vollständig nachgebaut werden. Dazu gehören unter anderem:

    • eine korrekte Rolle,
    • ein verständlicher zugänglicher Name,
    • die Aufnahme in die Fokusreihenfolge,
    • die Aktivierung mit den vorgesehenen Tasten,
    • ein sichtbarer Tastaturfokus,
    • gegebenenfalls Zustände wie „gedrückt“, „ausgewählt“ oder „aufgeklappt“,
    • sowie ein korrektes Fokusmanagement nach der Aktivierung.

    Ein Overlay müsste deshalb nicht nur erkennen, dass ein Element anklickbar ist. Es müsste außerdem wissen, welche Funktion es erfüllt, welches Interaktionsmuster dazu gehört und was nach der Aktivierung geschehen soll.

    Das lässt sich aus fehlerhaftem HTML nicht zuverlässig ableiten.

    Die Bezeichnung „Tastaturbedienbarkeit“ ist kein Nachweis

    Manche Overlays bieten Funktionen an, die mit Begriffen wie „Tastaturnavigation“ oder „Tastaturbedienbarkeit“ bezeichnet werden. Eine solche Bezeichnung belegt jedoch nicht, dass sämtliche Funktionen einer Webseite anschließend vollständig mit der Tastatur bedienbar sind.

    In einem praktischen Test ließ sich zeigen, dass ein fehlerhaft ausgezeichnetes Bedienelement auch nach Aktivierung einer solchen Funktion nicht zuverlässig wie ein nativer Button verwendet werden konnte. Die zugrunde liegende semantische Barriere blieb bestehen.

    Dieser Befund ist technisch nachvollziehbar: Die Software konnte nicht sicher erkennen, welche Rolle das Element haben sollte und welches vollständige Tastaturverhalten erforderlich war.

    Das bedeutet nicht, dass jede Funktion eines Overlays immer wirkungslos ist. Es zeigt aber eine entscheidende Grenze:

    Ein Overlay kann nicht zuverlässig garantieren, dass falsch oder nicht semantisch ausgezeichnete Bedienelemente nachträglich vollständig tastaturbedienbar und screenreaderkompatibel werden.

    Tastaturbedienbarkeit ist mehr als Tabulatornavigation

    Vollständige Tastaturbedienbarkeit bedeutet nicht nur, dass sich ein Element mit der Tabulatortaste erreichen lässt.

    Zu einer funktionierenden Tastaturbedienung gehören unter anderem:

    • alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar,
    • die Fokusreihenfolge ist nachvollziehbar,
    • der aktuelle Fokus ist sichtbar,
    • Elemente lassen sich mit den erwarteten Tasten bedienen,
    • Fokuswechsel erfolgen sinnvoll,
    • Tastaturfallen werden vermieden,
    • und benutzerdefinierte Komponenten folgen etablierten Interaktionsmustern.[3][4]

    Ein Overlay, das lediglich zusätzliche Tabulatorstopps erzeugt oder Klick-Ereignisse auf Tastatureingaben überträgt, stellt deshalb noch keine vollständige Tastaturbedienbarkeit her.

    Automatische Reparaturen benötigen eindeutige Informationen

    Automatische Werkzeuge können nur zuverlässig mit Informationen arbeiten, die im Quellcode vorhanden oder eindeutig ableitbar sind.

    Fehlt die Semantik, fehlt der Software ein wesentlicher Teil der notwendigen Information. Sie müsste die Absicht des Entwicklers erraten.

    Das betrifft nicht nur Buttons. Dasselbe Problem tritt bei vielen anderen Strukturen und Komponenten auf:

    • Ist ein großer, fett gesetzter Text eine Überschrift?
    • Falls ja: Ist er eine Überschrift erster, zweiter oder dritter Ebene?
    • Ist ein anklickbarer Text ein Link oder ein Button?
    • Ist ein Symbol dekorativ oder inhaltlich relevant?
    • Öffnet ein Element einen Dialog oder klappt es nur einen Bereich auf?
    • Ist eine Gruppe von Elementen eine Liste, eine Navigation oder eine Registerkarten-Komponente?
    • Welche Fehlermeldung gehört zu welchem Eingabefeld?
    • Wohin muss der Fokus nach dem Öffnen oder Schließen eines Dialogs gesetzt werden?

    Ohne verlässliche Informationen im HTML kann Software diese Fragen nicht mit ausreichender Sicherheit beantworten.

    KI löst das Grundproblem ebenfalls nicht automatisch

    Auch KI-gestützte Verfahren können Muster besser erkennen und Wahrscheinlichkeiten berechnen. Sie können beispielsweise vermuten, dass ein bestimmtes Element wahrscheinlich eine Schaltfläche oder eine Überschrift ist.

    Eine Vermutung ist jedoch keine sichere technische Grundlage.

    Für eine barrierefreie Benutzerschnittstelle müssen Rollen, Namen, Zustände und Interaktionen korrekt sein. Eine falsche automatische Zuordnung kann neue Barrieren erzeugen oder bestehende Probleme verschärfen.

    KI kann Entwickler möglicherweise bei der Analyse und Fehlerbehebung unterstützen. Sie ersetzt aber nicht die fachliche Entscheidung darüber, welche Bedeutung und welches Verhalten ein Element tatsächlich haben soll.

    Overlays ändern nicht die Verantwortung für den Quellcode

    Fachorganisationen weisen seit Jahren darauf hin, dass Overlays keine zuverlässige Alternative zu barrierefreier Entwicklung sind.[5][6]

    Die nachhaltige Lösung besteht darin, Barrieren dort zu beheben, wo sie entstehen:

    • im HTML,
    • in den verwendeten Komponenten,
    • im Designsystem,
    • in den JavaScript-Interaktionen,
    • im Content-Management-System,
    • und in den Entwicklungs- und Testprozessen.

    Für eine Schaltfläche bedeutet das in der Regel: ein natives <button>-Element verwenden.

    Nur wenn ein natives HTML-Element technisch nicht geeignet ist, müssen Rolle, Tastaturverhalten, Zustände und Fokusmanagement vollständig selbst implementiert und anschließend manuell getestet werden.

    Fazit

    Overlays können die Bedeutung fehlerhaft umgesetzter HTML-Elemente nicht zuverlässig rekonstruieren.

    Ein <div> enthält keine Information darüber, ob es eigentlich ein Button, eine Überschrift, ein Link oder ein anderes Steuerelement sein soll. Ohne diese Information kann Software die erforderliche Semantik und das passende Bedienverhalten nur vermuten.

    Deshalb gilt:

    Barrierefreiheit entsteht nicht durch das nachträgliche Erraten fehlender Semantik, sondern durch korrekte HTML-Strukturen, zugängliche Komponenten und manuelle Tests.

    Eine Funktion mit der Bezeichnung „Tastaturbedienbarkeit“ ist kein Beleg dafür, dass eine Webseite tatsächlich vollständig mit der Tastatur bedienbar ist. Entscheidend ist nicht der Name einer Funktion, sondern das überprüfbare Verhalten der Webseite.

    Fußnoten

    1. WHATWG: The button element. Der HTML-Standard definiert das native <button>-Element und sein Verhalten. https://html.spec.whatwg.org/multipage/form-elements.html#the-button-element
    2. W3C Web Accessibility Initiative: H91: Using HTML form controls and links. Die Technik empfiehlt native HTML-Elemente, um Tastaturbedienbarkeit und Interoperabilität mit assistiven Technologien bereitzustellen. https://www.w3.org/WAI/WCAG22/Techniques/html/H91
    3. W3C Web Accessibility Initiative: Understanding Success Criterion 2.1.1: Keyboard. Sämtliche Funktionen müssen über eine Tastaturschnittstelle bedienbar sein. https://www.w3.org/WAI/WCAG22/Understanding/keyboard.html
    4. W3C Web Accessibility Initiative: ARIA Authoring Practices Guide – Button Pattern. Der Leitfaden beschreibt das erwartete Tastaturverhalten von Buttons. https://www.w3.org/WAI/ARIA/apg/patterns/button/
    5. European Disability Forum und International Association of Accessibility Professionals: Joint statement on accessibility overlays, 17. Mai 2023. Die Organisationen erklären, dass Overlays Barrierefreiheit und Rechtskonformität nicht garantieren. https://www.edf-feph.org/publications/joint-statement-on-accessibility-overlays/
    6. Overlay Fact Sheet: Overlay Fact Sheet. Die Erklärung beschreibt die technischen Grenzen automatischer Overlay-Reparaturen und dokumentiert mögliche Interferenzen mit assistiven Technologien. https://overlayfactsheet.com/
  • Wenn digitale Barrierefreiheit teuer wird: Was WAD und EAA jetzt praktisch bedeuten

    Wenn digitale Barrierefreiheit teuer wird: Was WAD und EAA jetzt praktisch bedeuten

    Lange wurde digitale Barrierefreiheit vor allem als Frage der Qualität, der Inklusion oder der guten Verwaltung verstanden. Das bleibt richtig. Aber inzwischen zeigt sich immer deutlicher: Fehlende digitale Barrierefreiheit kann auch rechtlich und finanziell spürbare Folgen haben.

    Drei aktuelle beziehungsweise viel diskutierte Fälle zeigen, worum es geht: das Carrefour-Urteil in Frankreich, die Sanktion gegen Vueling in Spanien und der norwegische HelsaMi-Fall. Sie betreffen unterschiedliche Rechtsgrundlagen, aber sie markieren gemeinsam einen Wendepunkt: Barrierefreiheit ist nicht mehr nur eine freundliche Empfehlung. Sie wird kontrolliert, durchgesetzt und kann zu Sanktionen führen.

    Wichtig ist dabei eine saubere Einordnung. Nicht jeder Fall gehört automatisch in den Anwendungsbereich des European Accessibility Act (EAA). Und nicht jeder öffentliche digitale Dienst fällt unter dieselbe Logik wie ein privater Online-Shop. Für Europa sind vor allem zwei Regelungsbereiche wichtig: die Web Accessibility Directive (WAD) für den öffentlichen Sektor und der European Accessibility Act (EAA) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im privaten Markt.

    WAD und EAA: Zwei Regelwerke, zwei Geltungsbereiche

    Die Web Accessibility Directive, kurz WAD, betrifft Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie verpflichtet EU-Mitgliedstaaten dazu, die digitalen Angebote öffentlicher Stellen barrierefreier zu machen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören auch Anforderungen an Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedbackmechanismen und Monitoring. (EUR-Lex)

    Der European Accessibility Act, kurz EAA, betrifft dagegen bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem E-Commerce, Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikation, bestimmte Selbstbedienungsterminals sowie bestimmte digitale Dienste im Personenverkehr. Der EAA ist in der EU seit dem 28. Juni 2025 anwendbar. (European Commission)

    Vereinfacht gesagt:

    RegelwerkTypischer GeltungsbereichBeispiele
    WADÖffentlicher SektorBehördenwebsites, kommunale Portale, Apps öffentlicher Stellen, digitale Verwaltungsdienste
    EAABestimmte Produkte und Dienstleistungen, auch privater AnbieterOnline-Shops, Banking-Apps, Telekommunikationsdienste, E-Books, bestimmte Verkehrs- und Reisedienste

    Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich die Fälle sonst schnell vermischen. Ein öffentlicher Gesundheitsdienst ist nicht dasselbe wie ein privater Online-Shop. Eine Fluglinie ist nicht automatisch ein WAD-Fall. Und ein Fall vor dem 28. Juni 2025 kann zwar für den EAA interessant sein, aber nicht bereits unmittelbar auf dem EAA beruhen.

    Fall 1: Carrefour in Frankreich – 71 Prozent reichen nicht

    Der Carrefour-Fall ist derzeit einer der wichtigsten europäischen Fälle zur Durchsetzung digitaler Barrierefreiheit im EAA-Kontext.

    Das Tribunal judiciaire de Caen entschied am 4. Juni 2026, dass Carrefour seine Website und seine App innerhalb von sechs Monaten vollständig barrierefrei machen muss. Für jeden Tag nach Ablauf der Frist droht ein Zwangsgeld von 500 Euro. Außerdem wurde eine Zahlung von 10.000 Euro an die klagenden Verbände wegen der Beeinträchtigung kollektiver Interessen von Menschen mit Behinderungen genannt. (Barrierekompass)

    Besonders wichtig ist die Aussage, dass eine teilweise Umsetzung nicht ausreicht. Carrefour verwies nach den vorliegenden Berichten auf einen Konformitätsgrad von 71 Prozent. Das Gericht akzeptierte das nicht als ausreichende Barrierefreiheit. (Barrierekompass)

    Das ist für Unternehmen im EAA-Geltungsbereich zentral. Digitale Barrierefreiheit funktioniert nicht wie eine Schulnote, bei der 71 Prozent irgendwie „bestanden“ bedeuten. Wenn wesentliche Funktionen eines Online-Shops nicht zugänglich sind, können Menschen mit Behinderungen weiterhin ausgeschlossen werden. Für diese Menschen ist es wenig hilfreich, wenn ein großer Teil der Website funktioniert, aber Registrierung, Produktauswahl, Warenkorb, Zahlung oder App-Nutzung scheitern.

    Der Carrefour-Fall ist deshalb so bedeutend, weil er die praktische Erwartung deutlich macht: Unternehmen müssen die relevanten digitalen Dienste tatsächlich nutzbar machen. Nicht nur teilweise. Nicht nur auf dem Papier. Nicht nur in einer Selbsterklärung.

    Fall 2: Vueling in Spanien – eine Warnung aus der Zeit vor dem EAA

    Der Fall Vueling ist formal kein klassischer EAA-Fall, weil die Sanktion vor dem Anwendungsbeginn des EAA bestätigt wurde. Trotzdem ist er für die EAA-Debatte sehr relevant.

    Die spanische Audiencia Nacional bestätigte 2024 eine Geldstrafe von 90.000 Euro gegen Vueling Airlines, weil die Website nicht die erforderlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllte. Zusätzlich wurde berichtet, dass die Fluglinie für sechs Monate keine öffentlichen Mittel aus dem zuständigen Bereich erhalten durfte. (AccessibleEU)

    Für die Einordnung ist entscheidend: Es ging um eine private Fluglinie und ihre Website. Damit liegt der Fall näher am künftigen EAA-Denken als an der WAD, denn die WAD betrifft öffentliche Stellen. Gleichzeitig beruhte die Entscheidung auf spanischem Recht, nicht unmittelbar auf dem EAA.

    Gerade deshalb ist der Fall interessant. Er zeigt, dass digitale Barrierefreiheit auch vor dem EAA bereits sanktioniert werden konnte, wenn nationales Recht entsprechende Anforderungen enthielt. Mit dem EAA wird der Rahmen für bestimmte private Produkte und Dienstleistungen EU-weit klarer und einheitlicher. Der Vueling-Fall zeigt also nicht: „Der EAA wurde angewendet.“ Er zeigt vielmehr: „Die Richtung war schon vor dem EAA erkennbar.“

    Für Reiseanbieter, Fluglinien, Buchungsplattformen und andere Anbieter komplexer digitaler Dienste ist das ein wichtiges Signal. Barrierefreiheit endet nicht bei der Startseite. Gerade Buchungsstrecken, Formularprozesse, Zahlungsabläufe und mobile Nutzung müssen zugänglich sein.

    Fall 3: HelsaMi in Norwegen – öffentlicher Gesundheitsdienst und tägliche Zwangsgelder

    Der HelsaMi-Fall wird oft im Zusammenhang mit dem „EAA-Zeitalter“ diskutiert. Für die juristische Einordnung ist aber Vorsicht nötig.

    HelsaMi ist ein digitales Gesundheitsportal in Norwegen. Nach Berichten des norwegischen Aufsichtsbereichs wurden zunächst 119 Barrierefreiheitsfehler festgestellt; später waren noch 64 Fehler offen. Die zuständige Stelle drohte tägliche Zwangsgelder von 50.000 norwegischen Kronen an, wenn die offenen Fehler nicht fristgerecht behoben würden. (UsableNet Blog)

    Das ist kein sauberer EAA-Fall. Es handelt sich um einen digital zugänglichen Gesundheitsdienst mit starkem öffentlichem Bezug. Für unsere europäische Einordnung liegt der Fall daher näher am WAD- beziehungsweise Public-Sector-Kontext als am EAA für private Anbieter.

    Norwegen ist zwar kein EU-Mitglied, übernimmt aber über den EWR zahlreiche europäische Vorgaben. Die WAD wurde in Norwegen im öffentlichen Bereich umgesetzt; öffentliche Stellen müssen unter anderem Erklärungen zur Barrierefreiheit für Websites und Apps bereitstellen. (W3C)

    Der HelsaMi-Fall ist deshalb besonders interessant für Behörden, öffentliche IT-Dienstleister, Gesundheitsportale und Betreiber digitaler Daseinsvorsorge. Er zeigt: Auch im öffentlichen Sektor können Kontrollen konkrete finanzielle Folgen haben. Barrierefreiheit ist dort nicht nur Teil guter Verwaltung, sondern Teil rechtlicher Verpflichtung.

    Weitere ähnliche Fälle im WAD-Umfeld

    Auch in Norwegen gab es bereits weitere Fälle, die für den öffentlichen Sektor interessant sind.

    Die Universität Bergen wurde nach einer Kontrolle wegen Barrieren in einer digitalen Prüfungslösung und auf ihren Websites mit einem Tagesgeld von 150.000 norwegischen Kronen belegt. Nach Darstellung der norwegischen Aufsicht wurden die Fehler einen Tag nach Inkrafttreten der Sanktion behoben. (Tilsynet for universell utforming av ikt)

    Außerdem wurden norwegische Kommunen wegen Barrieren in digitalen Lernmitteln beziehungsweise kommunalen digitalen Lösungen mit Tagesgeld-Bescheiden konfrontiert. (Digi.no)

    Diese Fälle sind für den EAA nicht zentral, aber für den WAD-Geltungsbereich sehr lehrreich. Sie zeigen, dass digitale Barrierefreiheit in Schule, Hochschule, Verwaltung und öffentlicher Infrastruktur nicht abstrakt bleibt. Wenn digitale Angebote nicht für alle nutzbar sind, betrifft das Bildung, Gesundheitsversorgung, Verwaltungszugang und gesellschaftliche Teilhabe.

    Was diese Fälle gemeinsam haben

    Die Fälle unterscheiden sich in Land, Rechtsgrundlage und konkretem Verfahren. Trotzdem zeigen sie gemeinsame Muster.

    Erstens: Barrierefreiheit wird zunehmend als durchsetzbare Pflicht behandelt.
    Die Zeiten, in denen fehlende Barrierefreiheit nur als „unschön“ oder „technisches Problem“ abgetan werden konnte, sind vorbei.

    Zweitens: Teilkonformität schützt nicht zuverlässig.
    Gerade der Carrefour-Fall macht deutlich, dass 71 Prozent Barrierefreiheit nicht reichen, wenn Menschen mit Behinderungen weiterhin auf Barrieren stoßen. Entscheidend ist nicht ein Prozentwert, sondern die tatsächliche Nutzbarkeit.

    Drittens: Kritische Prozesse zählen besonders.
    Bei Online-Shops, Reisebuchungen, Gesundheitsportalen, digitalen Prüfungen oder Verwaltungsdiensten geht es nicht um dekorative Details. Es geht um Zugang zu Versorgung, Bildung, Mobilität, Konsum, Kommunikation und öffentlicher Teilhabe.

    Viertens: Öffentliche und private Anbieter müssen unterschiedlich eingeordnet werden.
    WAD und EAA verfolgen verwandte Ziele, aber sie gelten nicht für dieselben Anbieter und Dienste. Wer Fälle bewertet, sollte deshalb genau fragen: Geht es um eine öffentliche Stelle? Um einen privaten Dienst? Um E-Commerce? Um Personenverkehr? Um nationale Spezialgesetze? Oder um eine Umsetzung europäischer Vorgaben?

    Was Unternehmen und öffentliche Stellen daraus lernen sollten

    Für öffentliche Stellen im WAD-Bereich bedeutet das: Barrierefreiheit muss Teil der regulären Qualitätssicherung sein. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit reicht nicht, wenn bekannte Barrieren nicht systematisch behoben werden. Monitoring, Feedbackmechanismus, Priorisierung und verbindliche Nachbesserung gehören zusammen.

    Für private Anbieter im EAA-Bereich bedeutet das: Barrierefreiheit muss in Produktentwicklung, Beschaffung, Designsysteme, App-Entwicklung, Content-Prozesse und Testing integriert werden. Besonders riskant sind digitale Kernprozesse: Registrierung, Suche, Auswahl, Warenkorb, Checkout, Login, Vertragsabschluss, Zahlung, Ticketkauf oder Support.

    In beiden Bereichen gilt: Ein einmaliger Test kurz vor Veröffentlichung reicht nicht. Barrierefreiheit ist kein Zustand, der einmal hergestellt und dann vergessen wird. Jede neue Funktion, jedes Redesign, jede App-Version und jede neue Komponente kann neue Barrieren erzeugen.

    Fazit: Der Rechtsrahmen wird gelebte Praxis

    WAD und EAA machen digitale Barrierefreiheit nicht neu. Die fachlichen Anforderungen sind seit vielen Jahren bekannt. Neu ist aber die wachsende praktische Durchsetzung.

    Carrefour zeigt, dass private Online-Dienste im EAA-Kontext ernsthaft mit gerichtlichen Anordnungen rechnen müssen. Vueling zeigt, dass auch vor dem EAA bereits Sanktionen gegen private Anbieter möglich waren. HelsaMi und die norwegischen Bildungsfälle zeigen, dass öffentliche digitale Dienste nicht nur politisch, sondern auch rechtlich unter Druck geraten können.

    Die wichtigste Botschaft lautet daher: Digitale Barrierefreiheit ist keine Zusatzfunktion. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen digitale Angebote gleichberechtigt nutzen können. Und sie ist zunehmend eine Voraussetzung dafür, dass Organisationen rechtlich sicher handeln.

    Wer Barrierefreiheit erst dann ernst nimmt, wenn eine Beschwerde, ein Prüfbericht oder ein Verfahren vorliegt, ist spät dran. Besser ist es, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken: in Strategie, Budget, Verantwortung, Entwicklung, Redaktion, Beschaffung und Qualitätssicherung.

    Denn am Ende geht es nicht um 71 Prozent, nicht um Checklisten und nicht um schöne Selbsterklärungen. Es geht darum, ob Menschen – die vielleicht bei Ihnen kaufen möchten – digitale Angebote tatsächlich nutzen können.

  • Inclusive Design: Inklusion und Resilienz

    Inclusive Design: Inklusion und Resilienz

    Inclusive Design ist Gestaltung, die möglichst viele Menschen mitdenkt: nicht nur einzelne Gruppen, nicht nur einzelne Anforderungen und nicht nur die am lautesten geäußerten Bedürfnisse. Inclusive Design geht in die Breite. Genau darin liegt seine Stärke – und Herausforderung.

    Denn wer möglichst viele Menschen einschließen möchte, kann nicht immer alle Wünsche gleichzeitig erfüllen. Manche Anforderungen stehen in Spannung zueinander. Inklusion bedeutet deshalb nicht, eine einfache Lösung für alle zu finden. Sie bedeutet, bewusst abzuwägen, Kontexte ernst zu nehmen und Barrieren nicht zu übersehen.

    Sprache

    Ein Beispiel dafür ist Sprache.

    Faire Texte sind wichtig. Gleichzeitig funktioniert ein Text nicht automatisch für alle, nur weil er sichtbar inklusiv gemeint ist.

    Gendersternchen können für manche Menschen ein wichtiges Signal sein. Für andere können sie das Lesen erschweren, etwa bei Konzentrationsschwierigkeiten oder in bestimmten Nutzungssituationen.

    Das heißt nicht: Dann lassen wir es eben.

    Es heißt: Kontext zählt.

    Bei einer Stellenausschreibung kann explizites Gendern ein wichtiger Teil von Inklusion und Willkommenskultur sein, weil dadurch klar kommuniziert wird: Alle Geschlechter sind eingeladen, sich zu bewerben. In anderen Kontexten kann es inklusiver sein, nur auf das generische Maskulinum zu verzichten.

    Beispiel

    „Um allen gerecht zu werden, müssen Lehrer*innen die Vielfalt der Schüler*innen berücksichtigen.“

    Zwei Sternchen in einem Satz ist für Menschen schwierig, bei denen gendern wirkt. Das heißt sie denken alle Geschlechter jedesmal mit. Das kann ablenken.

    Die meisten Deutschen verstehen höchstens B1 – gerade bei längeren Texten. Die vielen Menschen, denen lesen schwer fällt sind dann zusätzlich gefordert. Allein unter den Erwachsenen in Deutschland gibt es fast 8 Millionen funktionale Analphabeten, also Menschen, die eigentlich Lesen und Schreiben können, denen es aber sehr schwer fällt. Weil das Lesen an sich schon anstrengt, sollten die Texte selber leicht verständlich sein.

    Um den Satz im Beispiel anders zu schreiben, müssen wir uns erst einmal klar machen, was damit gemeint ist:

    „Nur wenn wir die Vielfalt unserer Klasse berücksichtigen, können wir allen gerecht werden.“

    Das kann dann an dieser Stelle auch schon unser Satz sein. Er sagt genau das aus, was gesagt werden sollte.

    Mehr Vielfalt

    In dem Zusammenhang könnte es sogar ungewollt sein, Menschen mit allen Geschlechtern mitzudenken, denn dann würde kaum jemand an weitere marginalisierte Gruppen denken, die hier aber wichtig sind.

    Zu denen gehören in einem Klassenraum praktisch immer:

    • verschiedene Ethnien
    • unterschiedlicher Wohlstand
    • mehrere Geschlechter
    • Religionen oder kein Glaube
    • diverse sexuelle Ausrichtungen…

    Diese und alle anderen werden nicht explizit genannt und es wäre auch nicht praktikabel, das zu tun.

    Anders ist es beispielsweise bei einer Stellenausschreibung. Hier ist es sinnvoll, alle Menschen explizit einzuladen. Also beispielsweise:

    „Wir suchen Lehrer*innen. Menschen mit weiteren Vielfaltsmerkmalen laden wir ausdrücklich ein, sich auf die Stelle zu bewerben. Mehr dazu in unserem Vielfaltsstatut.“

    Ohne eine Selbstverpflichtung wie z.B. ein Vielfaltsstatut oder ein Leitbild mit entsprechenden Inhalten wird sprachlicher Aktionismus schnell unglaubwürdig und als pinkwashing wahrgenommen.

    Ein Beispiel für eine faire Mischung aus dem Verzicht auf das generische Maskulinum und explizites gendern sind übrigens die Texte aus diesem Block. ☺️

    Leider sind die Texte dennoch nicht in leichter Sprache geschrieben – wir arbeiten daran, besser zu werden!

    Fazit Sprache

    • Einfach halten
    • Auf das Maskulinum verzichten
    • Vielfalt deutlich sichtbar machen, wo es drauf ankommt
    • Regeln sichtbar machen, die eine Umsetzung sicherstellen

    Medien

    Videos können komplexe Inhalte anschaulich machen. Gleichzeitig verbrauchen sie sehr viel Datenvolumen und erzeugen entsprechend viel Traffic. Wer wenig Geld, schlechte Netzabdeckung oder einen begrenzten Tarif hat, wird ausgeschlossen, wenn Medien automatisch starten. Erklärvideos sollten deshalb nicht ungefragt abgespielt werden, sondern erst, wenn jemand ein Video händisch startet.

    Nicht nur teure Datenübertragung oder geringe Bandbreite sind wichtig. Auch Hardware ist ein Thema. Inclusive Design darf sich nicht am neuesten Smartphone orientieren. Es muss auch für Menschen funktionieren, die ältere, langsamere oder günstigere Geräte nutzen. Der Blick auf manche Statistiken erzeugt den Eindruck, dass 2024 global vor allem iPhones die Liste der meistverkauften Smartphones anführten. Zum Beispiel dieser Beitrag hier: Counterpoint Research: Top 10 Best-Selling Smartphones in 2024

    Aber wenn man genauer hinschaut sind das nur die Verkaufszahlen aus China und den USA, wo Apple besonders stark ist.

    In vielen Ländern der Welt werden No-Name-Smartphones verkauft, die sehr wenig kosten und in den Statistiken aus dem letzten Beispiel nicht auftauchen. Bruce Lawson behauptet aus der Sicht eines Menschen, der in Fernost gelebt hat, dass diese Smartphones wohl öfters verkauft werden als die Geräte, die wir hier kennen.

    Inclusive Design ist ein Ausdruck von Verantwortung

    Menschen werden behindert – durch Umgebungen, Prozesse, Sprache, Technik, schlechte Entscheidungen und fehlende Prioritäten. Zugleich ist eine Behinderung oder Einschränkung nicht nur eine Frage äußerer Barrieren. Wer nicht sehen kann, dem fehlt ganz praktisch eine Wahrnehmungsmöglichkeit. Aber ob daraus Ausschluss entsteht, hängt wesentlich davon ab, wie Gesellschaft, Organisationen und Systeme gestaltet sind.

    Diese Verantwortung zeigt sich besonders deutlich in der Arbeitswelt.

    Arbeit ist mehr als Beschäftigung. Arbeit bedeutet Teilhabe, Selbstbestimmung und Würde. Sie ist für viele Menschen ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Beteiligung.

    In Deutschland lebten zum Jahresende 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Quelle: Statistisches Bundesamt: Behinderte Menschen

    Viele Menschen mit Behinderung wollen arbeiten, stoßen aber weiterhin auf strukturelle Barrieren. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht dazu regelmäßig Berichte zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen, unter anderem zu Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Erwerbsbeteiligung und arbeitsmarktpolitischen Instrumenten.

    Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Menschen mit Behinderungen

    Daher ist es kaum verwunderlich, wenn Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Ein „Luxus“, die sich eine Nation mit Fachkräftemangel wie Deutschland gar nicht leisten kann.

    Organisationen profitieren von unterschiedlichen Perspektiven, diversen Teams und inklusiven Arbeitskulturen. Inklusion ist auch Innovation, Zusammenarbeit und Fachkräftesicherung.

    Wer Verantwortung für ein Unternehmen, ein Team, ein Produkt oder nur eine kleine Organisationseinheit trägt, sollte dafür sorgen, dass Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen effizient und wirksam arbeiten können.

    Hier verbindet sich Inklusion mit Resilienz.

    Resilienz

    Resiliente Organisationen entstehen, wenn Menschen m it unterschiedlichen Fähigkeiten effektiv und effizient arbeiten können.

    Gerade ältere Beschäftigte sind meist besonders erfahren und unverzichtbar für die Organisation in folgender Hinsicht:

    • Kenntnisse in den Abläufen und Prozessen
    • Einweisung neuer Team-Mitglieder
    • als Mentor*innen
    • Erfahrung in der Bewältigung von Krisen

    Andererseits nimmt mit steigendem Alter das Risiko für eine Schwerbehinderung zu. In der Alters-Gruppe 64+ ist laut destatis jede 4. Person von einer anerkannten Schwerbehinderung betroffen.

    Alle anderen sehen, hören, fühlen, reagieren und bewegen sich auch nicht mehr so wie 40 Jahre zuvor.

    Um diesen Schatz an Erfahrungen nutzen zu können, müssen Strukturen die Vielfalt der Beschäftigten berücksichtigen. Nur so können diese sich mit all ihrer Expertise einbringen.

    Modelle wie die Aktiv-Rente werden zur Farce, wenn die angesprochenen Personen Arbeitsumgebungen vorfinden, in denen sie sich nicht einbringen können.

    Gerade wenn es eng wird – also in Krisenzeiten kann eine inklusive Arbeitswelt – den entscheidenden Unterschied machen zwischen Überleben und Zusammenbruch.

    Nach einer Organisationsdiagnose wird oft sichtbar, wie sehr Strukturen, Prozesse, Kultur und Klima miteinander verbunden sind. Organisationseinheiten funktionieren nie isoliert. Und auch extern ist man in vielen Abhängigkeiten, zum Beispiel von Lieferketten. Alles beeinflusst sich gegenseitig.

    Wo steht Ihre Organisation?

    Wie resilient sind Sie aufgestellt? Können Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb arbeiten?

    Beachten Sie folgende Aspekte?

    • Abschied vom defizitären Blick auf Behinderungen
      Vielfalt in Vorgaben festlegen (z.B. Statut oder Leitbild)
    • unterschiedliche Perspektiven aktiv einbeziehen:
      Diverse Teams bilden
    • Räume schaffen, in denen Menschen sich sicher äußern können:
      herrschaftsfrei kommunizieren
    • Vielfalt nicht nur aushalten, sondern bewusst nutzen
      Jeder Mensch hat Stärken, die beachtet werden müssen, bei der Auswahl von Aufgaben

    Inklusion ist dann kein Zusatz. Sie ist ein zentraler Resilienzfaktor.

    Das betrifft nicht nur Menschen mit anerkannter Behinderung. Fast alle Menschen erleben im Laufe ihres Lebens Situationen, in denen sie eingeschränkt sind: durch Krankheit, Unfall, Stress, Trauer, psychische Belastung, degenerativen Alterserscheinungen, Erschöpfung, Überforderung oder andere Lebensumstände.

    Es geht um alle

    In einem inklusiven Umfeld geht die Belastung durch Stressoren für alle Beschäftigten deutlich zurück!

    Das wirkt sich unmittelbar auf Arbeitsleistung, Arbeitsfähigkeit und Krankenstand aus.

    Ein paar Zahlen, um die Relevanz von inklusiven Maßnahmen zu verdeutlichen:

    Wer also meint, Barrierefreiheit hilft nur wenigen, verkennt die Realität. Zumal es gerade Menschen in verantwortungsvollen Positionen betrifft.

    Führungskräfte

    Besonders betroffen sind Personen aus dem mittleren Management. Sie stehen oft zwischen den Erwartungen „von oben“ und den Bedürfnissen ihrer Teams. Dazu kommen Verantwortung für Ergebnisse, Konflikte, Personalentscheidungen, ständige Erreichbarkeit, Change-Prozesse, hybride Arbeit, Kostendruck und oft auch eigene operative Aufgaben. Gallup beschreibt, dass Manager häufiger Stress, Burnout-Anzeichen, schlechtere Work-Life-Balance und schlechteres körperliches Wohlbefinden berichten als Mitarbeitende ohne Führungsverantwortung.
    Quelle: gallup

    Burnout ist nicht dasselbe wie Depression

    Die WHO klassifiziert Burnout in der ICD-11 als arbeitsbezogenes Phänomen, nicht als medizinische Diagnose. Es beschreibt chronischen, nicht gut bewältigten Arbeitsstress mit Erschöpfung, innerer Distanz/Zynismus gegenüber der Arbeit und verringerter Leistungsfähigkeit. 

    Depressionen differenziert betrachten

    Eine ältere arbeitspsychologische Übersicht zu Führungskräften kam zu dem Ergebnis, dass Befunde zu Stress und Burnout im Vergleich zu Nicht-Führungskräften uneinheitlich sind. Führung kann belasten, aber auch schützen, etwa durch mehr Autonomie, Einfluss, Einkommen und Status.
    Quelle: Hogrefe

    Hohes Risiko für mittlere Führungskräfte

    Sie haben viel Verantwortung, aber nicht immer ausreichend Entscheidungsspielraum. Genau diese Kombination — hohe Anforderungen bei begrenzter Kontrolle — gilt allgemein als Risikofaktor für psychische Belastung. Eine Meta-Analyse zu Arbeitsbedingungen und depressiven Symptomen zeigt, dass ungünstige Arbeitsbedingungen mit mehr depressiven Symptomen zusammenhängen. 

    Es gibt umfassende empirische Belege dafür, dass Beschäftigte — sowohl Männer als auch Frauen —, die über geringe Entscheidungsspielräume, hohe Arbeitsbelastung und Mobbing berichten, im Laufe der Zeit zunehmend depressive Symptome entwickeln.

    Eine systematische Übersichtsarbeit mit Meta-Analyse zu Arbeitsumgebung und depressiven Symptomen kommt zu folgendem Fazit:

    Viele arbeitsbezogene Umweltfaktoren können durch wirksame organisatorische Interventionen positiv beeinflusst werden.
    Quelle: Springer

    Führungskräfte können besonders stark belastet sein, vor allem im mittleren Management. Ihr Risiko für chronischen Stress, Erschöpfung und Burnout-Symptome ist in vielen Kontexten erhöht — besonders, wenn Verantwortung, Zeitdruck und Rollenkonflikte auf wenig Unterstützung treffen.

    Fazit

    Barrierefreiheit, Inklusion und Inclusive Design betreffen Produkte, Kommunikation, Arbeitsbedingungen, Führung, Organisationskultur und gesellschaftliche Verantwortung.

    Stressoren und Arbeitsumgebungen können durch organisatorische Interventionen verbessert werden!

    Dabei geht es nicht darum, von heute auf morgen alles perfekt zu machen.

    Viele kleine Schritte an unterschiedlichen Stellen tragen bei

    • verständliche Sprache
    • Gebrauchstauglichkeit
    • technische Robustheit
    • faire Kommunikation
    • psychologische Sicherheit
    • Solidarität
    • gezeigte Verantwortung
    • verbindliche Regeln
    • Zugänglichkeit/ Barrierefreiheit für alle

    Veränderung beginnt oft klein. Das 1-Prozent-Prinzip hat sich oft bewährt. Innovation kann zu Sprüngen in der Produktivität und der Gesundheit der Belegschaft führen, aber jeder Schritt in Richtung Vielfalts-Management fördert Effizienz, Effektivität und Resilienz gegenpsychische Erkrankungen und Krisen.

    Das gilt nicht nur für das Management. Vielfalt betrifft alle: Was tue ich heute dafür?

    Klar ist aber: der Wille zur Vielfalt muss von der Leitung ausgedrückt, vorgegeben und vor allem vorgelebt werden.

    Das Projekt a11y-by-default steht Ihnen bei all diesen Aufgaben gerne beratend zur Seite!

    Quellenhinweise zu den Zahlen

  • Heimat entsteht in den Kommunen

    Ob sich Menschen in einer Kommune zu Hause fühlen, entscheidet sich nicht in Berlin und auch nicht in Leitbildern. Sondern ganz praktisch: am stufenlosen Eingang zum Rathaus, an verständlichen Informationen, an barrierefreien Webseiten, an erreichbaren Veranstaltungsorten und daran, ob Menschen mit Behinderungen bei Planungen mitwirken können. Genau darauf zielen die neuen Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kommunen (Link im Kommentar).

    Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass kommunale Angebote erreichbar sind – im öffentlichen Raum, im Nahverkehr, in der Kommunikation und bei digitalen Diensten. So beschreibt es Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich.

    Eine Kommune, die Barrierefreiheit ernst nimmt, sendet eine starke Botschaft:

    Wir treffen uns gemeinsam bei

    • Bürgergesprächen
    • Feiern
    • Wahlveranstaltungen
    • Kundgebungen
    • Kulturangeboten

    Hier sind wir zu Hause. Ohne Ausnahmen.

    Gerade für die lokale Demokratie ist das entscheidend. Politische Teilhabe beginnt nicht erst bei Wahlen. Sie beginnt dort, wo Menschen zusammen kommen, wo sie

    – Sitzungen besuchen
    – Anträge stellen
    – Veranstaltungen erreichen
    – ihre Interessen wirksam vertreten können.

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte weist darauf hin, dass die wirksame politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene bessere Rahmenbedingungen braucht.

    Und es geht nicht um eine kleine Gruppe. Weltweit hat nach Angaben der WHO etwa jeder sechste Mensch eine Behinderung. In Deutschland befinden sich in dieser Gruppe sogar rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen.

    Barrierefreiheit ist außerdem eine Antwort auf den demografischen Wandel. Deutschland altert deutlich: Bis Mitte der 2030er-Jahre steigt die Zahl der Menschen im Rentenalter ab 67 Jahren von derzeit 16,7 Millionen auf mindestens 20,1 Millionen (entspricht etwa einem Viertel). Zugänglichkeit wird zum Standardbedarf einer älter werdenden Gesellschaft.

    Je früher sie in Planung, Beschaffung und Digitalisierung mitgedacht wird, desto günstiger und nachhaltiger ist sie. Die EU betont, dass öffentliche Auftraggeber mit strategischer Beschaffung bessere Ergebnisse pro eingesetztem Euro erzielen. Universelles Design in Vergaben verbessert öffentliche Leistungen!

    Deshalb ist die Frage für Kommunen nicht, ob Barrierefreiheit umgesetzt wird, sondern wie und vor allem wann damit ernsthaft und flächendeckend begonnen wird.

    Wer Teilhabe will, muss Zugänglichkeit schaffen. Wer Demokratie stärken will, muss Barrieren abbauen.

    Wer in 10 Jahren noch lebenswerte Heimat sein will, muss jetzt starten!

    Links

    DIMR: Neue Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kommunen

    KI-generiertes Symbolbild eines offenen, hellen Ortszentrums. Die breite Treppe vor dem Rathaus geht nach links hin in eine Rampe über. Es sind Bürgerbüro, Bücherei, Kulturzentrum, Markt und viele Pflanzen zu sehen. Menschen sind mit Rollstühlen, Kinderwagen und Rollator unterwegs. Selbst eine provisorische Bühne für ein Bürgergespräch hat ebenfalls eine Rampe und ein Bus steht mit offener Tür und ebenfalls ausgefahrener Rampe an einer Haltestelle und lässt ältere Fahrgäste herein.

  • Willkommenskultur in der Altenpflege

    Willkommenskultur in der Altenpflege

    Barrierefreiheit ist für viele Einrichtungen der Altenpflege und -hilfe fest im Alltag verankert. Aber nicht durchgängig und mitunter findet sich noch Verbesserungspotential.

    💡 Deshalb ein paar gute Gründe, das Thema noch mal in der eigenen Einrichtung kritisch zu hinterfragen.

    Vorweg: Ältere Menschen sind nicht pauschal mit Behinderung gleichzusetzen. Aber mit zunehmendem Alter profitieren wir überdurchschnittlich von guter Zugänglichkeit: von klaren Informationen, sicheren Wegen, guter Orientierung und einfachen digitalen Angeboten.

    Das gilt ebenso für Angehörige.

    Wer für eine 90-jährige Person einen Pflegeplatz sucht, ist oft selbst nicht mehr jung. Auch diese Menschen müssen Informationen finden, Formulare verstehen, Kontakt aufnehmen und Entscheidungen treffen können. Und selbstverständlich haben auch junge Angehörige mit Behinderung ein Recht, für ihre Eltern einen angemessenen Betreuungsplatz zu finden oder Freunde und Freundinnen in den Einrichtungen zu besuchen.

    Barrierefreiheit hilft deshalb nicht nur einzelnen Gruppen.

    👍 Eine Rampe ist oft sicherer als Stufen.
    👍 Ein großer Button ist leichter zu treffen als ein kleiner.
    👍 Ein klarer Text ist schneller zu verstehen als Fachsprache.

    Für Einrichtungen ist das also eine Kernaufgabe. Es geht um Vertrauen, Sicherheit und Selbstbestimmung.

    Wer Informationen verständlich bereitstellt, senkt Hürden.
    Wer Websites, Formulare und Kommunikation zugänglich gestaltet, erleichtert Kontakt und Aufnahme.
    Wer Orientierung im Gebäude verbessert, unterstützt die Menschen, die dort wohnen oder zu Besuch kommen gleichermaßen.

    Barrierefreiheit sorgt dafür, sich mitgedacht und willkommen zu fühlen. In der Altenpflege und Altenhilfe ist sie daher ein zentrales Hashtag#Qualitätsmerkmal und Hashtag#Wettbewerbsvorteil. Nachbessern und Optimierungsmöglichkeiten zu finden, hilft allen – auch den Trägern der Einrichtungen. Eine echte Win-Win-Situation also.

    Eine Inspiration für gut umgesetzte Barrierefreiheit zeigen die angehängten Bilder. Hier ist ein Untersuchungsraum der Universitätsklinik in Bonn mit Braille und sehr großer Ziffer sehr gut lesbar beschriftet. Die 7 auf dem Handlauf lässt sich auch für Menschen ertasten, die die Braille-Schrift nicht beherrschen.

  • Prinzip der Vollständigkeit

    Grundlagen Barrierefreiheit

    Eine Leiter, in der ein paar Stufen fehlen, ist sinnlos.

    Es hilft niemanden, wenn man es fast bis zum nächsten Stock schafft.

    Dasselbe gilt für Barrierefreiheit.

    In der Ökonomie kennen wir das AIDA-Modell, das beschreibt, wie wir Kundinnen und Kunden zu einem Kauf bewegen. Ein Kaufprozess besteht demnach aus mehreren Schritten:
    Attention – Interest – Desire – Action

    Wenn der Weg vom Wecken des Interesses bis zur Aktion nur an einem Punkt durch eine Barriere unterbrochen wird, ist die Aktion am Ende des Prozesses nicht erreichbar, obwohl man zu 99% barrierefrei ist.

    In Bezug auf Barrierefreiheit ist nur eine einzige Prozentzahl bedeutend: Am Ende werden immer 100% der Betroffenen von einer einzigen Hürde ausgeschlossen. Somit können diese z.B. nicht ihr Geld im Shop ausgeben oder euren Newsletter abonnieren.

    Übrigens wird das frei verfügbare Einkommen von Haushalten mit behinderten Menschen auf 13 Billionen US-Dollar geschätzt und in der Gruppe der über 45-jährigen sind bereits 25% behindert, in der Gruppe der über 65jährigen reden wir über mehr als 50%.

    Wir müssen Barrierefreiheit also vollständig umsetzen. Das heißt erstens muss jede Seite im Prozess vollständig barrierefrei sein, aber auch der gesamte Prozess an sich muss vollständig barrierefrei sein.

    Links

  • Tastaturbedienung

    Grundlagen Barrierefreiheit

    Die Steuerung von Webseiten allein per Maus wird immer funktionieren, weil Maus und Monitor die einzigen Hilfsmittel sind, die immer mitgedacht werden. Dabei sind es gerade die Entwickler von Webseiten, die oft den Griff zur Maus scheuen, deshalb verwundert es ein wenig, dass sich so wenig Webseiten finden, die mit der Tastatur gut bedienbar sind.

    Es ist wichtig zu verstehen, dass Ausgabe per Bild oder Ton (Monitor und Screenreader) gleichwertig legitime Mensch-Computer-Interfaces sind.
    Sowohl bei Monitoren, als auch bei Screenreadern oder Braille-Zeilen handelt es sich um Hilfsmittel mit spezifischen Vor- und Nachteilen. Gerade in bekannten Systemen wie dem Backend eines CMS, einer Kundenerfassung oder dem Firmen-Intranet mit wiederkehrenden Routine-Aufgaben, ist die Bedienung mit der Maus statt über Tastatur-Kürzel extrem ineffizient.

    Oft ist eine Kombination ideal, also einen Zeiger an eine bestimmte Stelle bewegen, beispielsweise um viele Tab-Stopps zu überspringen und dann mit der Tastatur ein Formular ausfüllen, ohne noch mal zur Maus greifen zu müssen.

    Hier wird Eyetracking vielleicht in absehbarer die Maus ersetzen, die langsam, ungenau, oft verheddert oder mal wieder leer ist.

    Die Bedienbarkeit einer Website mit unterschiedlichen Ein- und Ausgabegeräten ist essenziell für die Zugänglichkeit.

    Allen anderen Menschen eröffnet dies Wahlmöglichkeiten. Man kann sich – je nach Situation – frei entscheiden, welche Ein- und Ausgabegeräte man verwenden möchte: einen Lautsprecher beim Autofahren, Kopfhörer im Zug, einen großen Monitor im Büro.

  • Barrierefreiheit: einfach machen!

    Barrierefreiheit: einfach machen!

    Rezept

    1. Schulen Sie ihr Team
    2. Denken Sie bereits beim Konzept barrierefrei
    3. pflegen Sie Ihren Werkzeugkasten: erstellen Sie sich eine Bibliothek an wiederverwendbaren barrierefreien Modulen, halten sie diese aktuell und dokumentieren Sie diese
    4. gestalten Sie auch barrierefreie Websites attraktiv. Nur weil man sich bei einem Gedicht an mehr Regeln halten muss als bei Prosa, führt das nicht automatisch zu schlechteren Texten – und auch nicht automatisch zu besseren
    5. Wenn Ihr Team divers ist, hören Sie auf Ihr Team. Wenn Ihr Team nicht divers ist, ändern Sie das!

    Eine gute Orientierung bieten schon Tests im Team und von Ihnen selbst: gestalten Sie z.B. die Nutzererfahrung mit der Tastatur so, dass Sie selber keine Lust mehr haben, nach der Maus zu greifen!

    Macht es Spaß, sich die Website anzuhören?

    Dann sind Sie auf einem guten Weg.

    Übrigens: wir von a11y-by-default unterstützen sie natürlich gern bei jedem der genannten Schritte auf Ihrem Weg zum Meisterkoch!

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab dem 28.6.2025 angewendet

    Der European Accessibility Act wurde in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt. Dieses Gesetz tritt ab Sommer 2025 in Kraft. Menschen mit Behinderungen erhalten damit eine Möglichkeit, ihr Grundrecht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu vielen Produkten und Dienstleistungen durchzusetzen. Sie können sich zukünftig genau wie Interessenverbände an die Marktüberwachungsbehörden wenden.

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Dies umfasst unter anderem:

    Technische Geräte: Zum Beispiel sollen Smartphones, Computer und Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen leichter nutzbar sein.

    Öffentliche Verkehrsmittel: Fahrkartenautomaten, Informationen zu Fahrplänen und Wegweiser müssen barrierefrei gestaltet sein.

    Bankdienstleistungen: Geldautomaten, Online-Banking und andere Finanzdienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden.

    E-Commerce: Webseiten und Apps für den Online-Handel müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von möglichen Einschränkungen.

    Dieses Gesetz gibt Menschen mit Behinderungen mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Es bedeutet, dass sie in vielen Lebensbereichen gleichberechtigt teilnehmen können. Das stärkt nicht nur ihre Teilhabe an der Gesellschaft, sondern fördert auch ihre Integration in den Arbeitsmarkt und andere Lebensbereiche.

    Die derzeitige Entwicklung zeigt, dass die EU die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ernst nimmt. Sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen die gleichen Chancen haben.

    Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das Hoffnung und eine positive Zukunftsperspektive. Es wird ihnen ermöglichen, ein selbstbestimmteres und unabhängigeres Leben zu führen, weil sie in einer zunehmend technisierten Welt Zugang zu den selben Dienstleistungen und Produkten haben wie alle anderen.

    Mit diesem Gesetz wird Deutschland ein Stück barrierefreier und inklusiver, was letztendlich allen zugutekommt. Auch den Betreibern von Shops, die bisher einem nennenswerten Teil potentieller Kunden den Zugang verwehren.

    Das Ziel ist: eine Welt für alle!

  • Es sollte genau anders herum sein

    Als Berater redet man sich ja oft den Mund fusselig, aber ich habe das Gefühl, viele Firmen, die sich bei mir Unterstützung holen, gehen den richtigen Weg in die Barrierefreiheit und der hat nur zwei Schritte (und ein paar kleinere):

    • Beteiligte schulen
    • Werkzeugkasten barrierefrei machen, also die Dinge, aus denen Ihr Eure Produkte erstellt

    Für jemanden wie mich, der diese Schritte mit jedem Team immer wieder neu machen muss, stellt sich aber die Frage: warum?

    Warum sind die Frameworks, auf denen Millionen und Abermillionen Webseiten beruhen, so lieblos zusammengedengelt? Kaum Aufwände fließen in die Nutzererfahrung, gefühlt werden vor allem die Wünsche der Entwickler erfüllt.

    Am Ende müsst doch auch ihr die Webseiten und Apps benutzten? – Gut ihr habt vermutlich einen gut bezahlten Job und könnt euch tolle Hardware leisten oder bekommt sie sogar kostenlos gestellt und falls ihr doch drauf sparen müsst, tut ihr das gern, weil es eure Leidenschaft ist. Aber für alle anderen ist eine Website nur ein Container mit Infos, an die man möglichst einfach und schnell heran kommen möchte. Mit einem Handy, das in der Regel (in 2023) gerade mal 150,- EUR durchschnittlich kostet.

    Denkt an diese Menschen, wenn ihr das nächste Mal ein Konzept erstellt, wenn ihr über dem Design brütet, Komponenten auswählt (es gibt barrierefreie Bibliotheken!), wenn ihr vor Eurer IDE in die Tasten haut.

    Wir wollen Eure Newsletter abonnieren, Geld in eurem Shop lassen oder eure Services wahrnehmen. Lasst uns alle mitmachen: Es wird nicht euer Schaden sein!

    Danke an Roberta Lulli und Susanna Laurin, die nicht müde werden, das offensichtliche auszusprechen!

    Hier geht es zu ihrem Artikel „Es sollte genau anders herum sein (It should be the other way round).

    Also genau so, wie wir hier es machen dank a11y by default.

    PS: Der Artikel ist in englischer Sprache, dank automatischer Übersetzung sollte das kein Problem sein 😉