Ob sich Menschen in einer Kommune zu Hause fühlen, entscheidet sich nicht in Berlin und auch nicht in Leitbildern. Sondern ganz praktisch: am stufenlosen Eingang zum Rathaus, an verständlichen Informationen, an barrierefreien Webseiten, an erreichbaren Veranstaltungsorten und daran, ob Menschen mit Behinderungen bei Planungen mitwirken können. Genau darauf zielen die neuen Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kommunen (Link im Kommentar).
Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass kommunale Angebote erreichbar sind – im öffentlichen Raum, im Nahverkehr, in der Kommunikation und bei digitalen Diensten. So beschreibt es Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich.
Eine Kommune, die Barrierefreiheit ernst nimmt, sendet eine starke Botschaft:
Wir treffen uns gemeinsam bei
- Bürgergesprächen
- Feiern
- Wahlveranstaltungen
- Kundgebungen
- Kulturangeboten
Hier sind wir zu Hause. Ohne Ausnahmen.
Gerade für die lokale Demokratie ist das entscheidend. Politische Teilhabe beginnt nicht erst bei Wahlen. Sie beginnt dort, wo Menschen zusammen kommen, wo sie
– Sitzungen besuchen
– Anträge stellen
– Veranstaltungen erreichen
– ihre Interessen wirksam vertreten können.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte weist darauf hin, dass die wirksame politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene bessere Rahmenbedingungen braucht.
Und es geht nicht um eine kleine Gruppe. Weltweit hat nach Angaben der WHO etwa jeder sechste Mensch eine Behinderung. In Deutschland befinden sich in dieser Gruppe sogar rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen.
Barrierefreiheit ist außerdem eine Antwort auf den demografischen Wandel. Deutschland altert deutlich: Bis Mitte der 2030er-Jahre steigt die Zahl der Menschen im Rentenalter ab 67 Jahren von derzeit 16,7 Millionen auf mindestens 20,1 Millionen (entspricht etwa einem Viertel). Zugänglichkeit wird zum Standardbedarf einer älter werdenden Gesellschaft.
Je früher sie in Planung, Beschaffung und Digitalisierung mitgedacht wird, desto günstiger und nachhaltiger ist sie. Die EU betont, dass öffentliche Auftraggeber mit strategischer Beschaffung bessere Ergebnisse pro eingesetztem Euro erzielen. Universelles Design in Vergaben verbessert öffentliche Leistungen!
Deshalb ist die Frage für Kommunen nicht, ob Barrierefreiheit umgesetzt wird, sondern wie und vor allem wann damit ernsthaft und flächendeckend begonnen wird.
Wer Teilhabe will, muss Zugänglichkeit schaffen. Wer Demokratie stärken will, muss Barrieren abbauen.
Wer in 10 Jahren noch lebenswerte Heimat sein will, muss jetzt starten!
Links
DIMR: Neue Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kommunen

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