Als, es ist Regulierung, aber es ist ein Glück, dass es diese EU-weit einheitlichen Regeln gibt. Vorgaben zur Barrierefreiheit haben viele Mitgliedsstaaten. Die BITV in Deutschland gibt es beispielsweise seit über 20 Jahren. Die EU harmonisiert die unterschiedlichen Vorschriften, damit alle Marktteilnehmer innerhalb des Binnenmarktes dieselben Regeln haben. Das ist gut für die Wirtschaft.
So ist es eine Regulierung, bei der alle gewinnen.
Einer von vielen guten Gründen ist, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Warum sollten Behinderte nicht arbeiten in einem selbstgewählten Beruf?
Es gibt beispielsweise in der IT gar keinen Grund, warum man bei Neueinstellungen nicht selbstverständlich fragt: brauchen Sie einen Monitor oder einen Screenreader oder beides zum arbeiten?
Monitor und Screenreader sind gleichwertige Arbeitsmittel.
Und wenn man als Online-Shop Geld für Suchmaschinen-Optimierung im einstelligen Prozent- oder gar Promille-Bereich investiert, aber 10 bis 30 Prozent der Kunden links liegen lässt, ist das kaufmännisch schwer nachvollziehbar …
Allerdings ist es vorbei mit Freiwilligkeit, denn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz scheint auf Durchsetzung angelegt zu sein.
Ein paar Eckpunkte:
- Strafen bis 100.000 EUR oder Verbot ein Angebot weiter zu betreiben
- Anlasslose Kontrollen
- Beschwerden sind bei der Marktaufsicht möglich
- Wettbewerbsrechtliche Schritte (Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadenersatz) sind möglich
Die IHK München ist Gewerbetreibenden wohl gesonnen und hat das kurz und leicht verständlich zusammen gefasst.
Das klingt schon nach: lieber machen! Vor allem der 4. Punkt ist in hart umkämpften Märkten ein wichtiger Aspekt.
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